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Versteuerung von Dienst-Fahrrädern ab 2020 noch mit 0,25%

Das Leasing von Dienstfahrrädern ist noch interessanter geworden: Am 7. November 2019 hat der Bundestag als Teil des von der Bundesregierung im September verabschiedeten Klimapaketes die 0,25-Prozent-Regel für die Besteuerung elektrisch betriebener Dienstfahrzeuge beschlossen.

Der Bundesrat hat dem Gesetz nun zustimmt; so müssen Angestellte den geldwerten Vorteil der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, ab 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuern. Damit halbiert sich der bisherige Ansatz nochmals, der bei Firmenwagen nach wie vor bei 1% liegt.

Wir sind mit der aktuellen Novellierung sehr zufrieden, denn mit dieser Maßnahme fördert der Gesetzgeber nachhaltig den Radverkehr und setzt ein weiteres Signal in Richtung Mobilitätswende und Klimaschutz. Fragen Sie uns gern nach den individuell optimalen Leasing-Möglichkeiten Ihres Wunsch-Rades bei den führenden Leasing-Anbietern!

 

P.s.: Die Regelung greift übrigens bereits rückwirkend für Ihre Steuer 2019, wenn Sie Ihr Leasing-Fahrrad in 2019 erhalten haben.